An unserer Schule, lernen und lehren tagtäglich viele Menschen, deren Arbeit nur erfolgreich sein kann, wenn alle Beteiligten sich auf wesentliche Grundsätze verständigen und wenn diese dann durch konkrete Regelungen ergänzt werden. Die in dieser Schulordnung formulierten Grundsätze sowie das ergänzende Regelwerk sollen dazu dienen, erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten. Die Anpassung der Grundsätze und Regelungen an die sich ändernden Rahmenbedingungen ist gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.
Die Schule ist auf das Vertrauen, den Respekt und die Mitarbeit der Schüler1, der Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Alle am schulischen Leben Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht erfolgreich ist und störungsfrei für alle verläuft.
Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und um Hilfsbereitschaft. Jeder behandelt Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte so, wie er selbst behandelt werden möchte und leistet Hilfe dort, wo ein anderer Hilfe benötigt.
Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein und den anderen zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen. Der Respekt wird nicht nur Personen, sondern auch der Ausstattung entgegengebracht. Alle achten auf die Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes und des gesamten Inventars.
Meinungsäußerungen und Kritik sind erwünscht. Wer Kritik äußert, muss darlegen, was er verbessern will.
Lernen gelingt auf vielfältige Weise. Lehrer geben Anregungen und Hilfestellungen, die die Selbstständigkeit der Schüler fördern.
Lob und Anerkennung motivieren stärker als Tadel. Deshalb soll Leistung angemessen gewürdigt werden.
Als Unterrichtszeiten gelten der jeweilige Stundenplan und alle schulischen Veranstaltungen. Zahl und Dauer der Unterrichtsstunden sind im Stundenplan festgelegt. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist die Voraussetzung für den Lernerfolg und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlzeiten stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller. Das Schulgebäude wird für Schüler um 7.40 Uhr geöffnet. Bis 8.00 Uhr ist der Haupteingang zum Schulgebäude offen. Aus Gründen der Sicherheit werden nach 8.00 Uhr alle Türen geschlossen. Der Zugang ist dann nur über die Klingel- und Öffnungsanlage der Schule möglich. Schüler der Klassenstufen 7 – 10 dürfen das Schulgelände nur in begründeten Einzelfällen verlassen. Hierbei ist in der Regel der schriftliche Antrag der Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Aufsicht führenden Lehrers nötig.
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Die Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, sodass alle voneinander lernen können und niemand bei seinen Lernanstrengungen beeinträchtigt wird. Während der Unterrichtsstunde darf der Unterrichtsraum nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen werden. Die Schüler bringen die für den jeweiligen Unterricht benötigten Materialien (Lehrbücher, Schreibzeug, Hefte/Ordner, Papier u.a.) mit; diese sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar. Die von der Schule ausgeliehenen Lernmaterialien werden pfleglich behandelt und vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben. Für Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler. Hausaufgaben gehören als Vor- und Nachbereitung zum Unterricht und dienen der Leistungsbewertung. Sie werden von jedem Schüler selbst angefertigt und termingerecht vorgelegt. Konnten sie aus triftigen Gründen nicht angefertigt werden, so teilen dies die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Fachlehrer schriftlich mit. Bei der Vergabe von Hausarbeiten abwesende Schüler müssen sich bei ihren Mitschülern nach den Arbeitsaufträgen erkundigen und möglichst schnell für die Nachlieferung der häuslichen Arbeiten sorgen. Entsprechendes gilt für versäumten Unterrichtsstoff. Mit dem Lehrer abgesprochene Termine (für Hausaufgaben, Referate etc.) sind verbindlich und ihre Einhaltung ist Teil der benoteten Schulleistung. Mäntel und vergleichbare Oberbekleidung, Kopfbedeckungen (Mützen, Kapuzen o.ä., ausgenommen Kopfbedeckungen, die den Regeln von Religionsgemeinschaften entsprechend getragen werden) werden während des Unterrichts ausgezogen bzw. abgenommen.
Die Klassensprecher melden im Sekretariat fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn das Fehlen einer Lehrkraft. Die Klasse verhält sich derweil ruhig und wartet vor dem Klassenraum auf Anweisungen.
Der Fachraum ist ein Arbeitsraum. Seine sinnvolle Ausgestaltung fördert das Lernen. Die Koordinierung und Ausgestaltung liegt bei den jeweiligen Fachbereichen und Fachlehrern. Die Anordnung von Stühlen und Tischen ist wesentliche Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb des Unterrichts. Deshalb ist es Sache des Lehrers, die Sitzordnung dem Unterrichtsvorhaben anzupassen. Diese Sitzordnung ist verbindlich. Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe, Verschmutzungen zu vermeiden oder diese ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher war. Steht der Verursacher fest, so obliegt ihm die Beseitigung. Der Lehrer öffnet vor Beginn der Unterrichtsstunde die Fachraumtür und schließt sie nach Beendigung wieder ab.
Jede Klasse übernimmt nach Plan Verantwortung für die Sauberkeit eines Fachraumes bzw. für einen zugewiesenen Bereich des Schulgebäu-des/Schulgeländes. Diese Aufgaben müssen sorgfältig, zügig und unaufge-fordert erfüllt werden. Der Tafeldienst sorgt für saubere Tafeln, Kreide und frisches Reinigungswasser. Der eingeteilte Ordnungsdienst achtet auf die vorgesehene Mülltrennung und übernimmt anfallende Säuberungsarbeiten selbstständig oder auf Anweisung. In den Toilettenräumen ist von allen Schülern auf absolute Sauberkeit zu achten, da gerade die Toiletten eine Quelle gefährlicher Keime sind. Jede Verunreinigung ist von dem Verursacher sofort selbst zu entfernen.
Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die großen Pausen verbringen die Schüler der Jahrgangsstufen 7–10 bei gutem Wetter auf den Pausenhöfen. Die Pausenzeiten werden von allen eingehalten und der nachfolgende Unterricht beginnt pünktlich. Notwendige Toilettengänge finden in der Regel während der großen Pausen statt. Die kleinen Pausen werden zum raschen Wechsel der Fachräume genutzt. Das Fußballspielen ist mit normalen Bällen und mit „Ersatzbällen“ in Form von Getränkedosen o.ä. verboten. Lediglich Softbälle sind erlaubt. Bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall, Glätte) wird durch ein besonderes Klingelzeichen angezeigt, dass der Aufenthalt im Schulgebäude erfolgen muss. Das Schneeballwerfen ist verboten.
Für Sachbeschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art, einschließlich Graffiti, tragen die Verursacher die Kosten für den Ersatz bzw. für die Reparatur oder Reinigung. Schulrechtliche und u. U. strafrechtliche Konsequenzen sind die Folgen. Kaugummi führt immer wieder zu Verunreinigungen, deren Beseitigung zeitaufwändig, damit teuer und zudem ärgerlich ist. Daher ist auf dem gesamten Schulgelände das Kauen von Kaugummi untersagt. Gleiches gilt für den Verzehr von Samen (z.B. Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Pistazien, Erdnüsse, Haselnüsse, Mandeln o.ä.), sofern sie in Schale sind. Das Spucken ist aus hygienischen Gründen auf dem Schulgelände untersagt.
Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Abspielgeräte jeglicher Art (wie z.B. MP3-Player, Radios) lenken von Unterrichtsinhalten und vom persönlichen Gespräch ab und können missbräuchlich genutzt werden. Deshalb bleiben sie am besten zu Hause, werden bei Mitnahme in die Schule jedoch rechtzeitig vor Betreten des Schulgeländes nicht nur stumm-, sondern ausgeschaltet und, sofern vorhanden, zusammen mit den Kopfhörern in der Schultasche verwahrt. Sie bleiben ausgeschaltet und unbenutzt während des gesamten Schultages bis zum Verlassen des Schulgeländes. Verstöße führen zum vorübergehenden Einzug der Geräte. Diese können bei Minderjährigen nur durch die Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung wieder abgeholt werden. Sollten Schüler die Herausgabe des betreffenden Gerätes verweigern, wird ein schriftlicher Verweis (nach § 63 (2)1, Schulgesetz für das Land Berlin) erteilt. In Notfällen kann ein Telefon im Sekretariat genutzt werden oder mit Geneh-migung einer Lehrkraft das Mobiltelefon in Betrieb genommen werden.
Konflikte werden an unserer Schule ausschließlich mit friedlichen Mitteln von den dafür zuständigen Personen oder Gremien und unter Zuhilfenahme der Mediationsgruppe gelöst. Die Anwendung jeglicher Gewalt (physisch, psychisch oder verbal) gegen Personen wird nicht geduldet, ebenso nicht die Gewalt gegen Sachen. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie werden durch Maßnahmen zur persönlichen Wiedergutmachung herangezogen. Das Mitbringen von Waffen oder Gegenständen jeglicher Art, die als Waffen verwendet werden können, auch von Spielzeugwaffen, ist strengstens untersagt. Die Nichtbeachtung zieht unweigerlich schulrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen oder von wie Drogen wirkenden Medikamenten jeglicher Art ist strengstens verboten. Die Nichtbeachtung zieht unweigerlich schulrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Unsere Schüler dürfen sich nicht mit schulfremden Personen auf dem Schulgelände treffen. Gäste von Schülern und Lehrern werden mit Genehmigung der Schulleitung eingeladen und stellen sich nach dem Eintreffen im Sekretariat vor. Alle Besucher melden sich im Sekretariat an. Dort kann für sie die Erlaubnis zum Aufenthalt auf dem Schulgelände erwirkt werden. Um schulfremde Personen identifizieren zu können, tragen die Schüler stets ihre Schülerausweise bei sich und zeigen sie nach Aufforderung durch einen Lehrer vor. Das Fahren mit Rädern, Skateboards, Kickboards etc. ist auf dem Schulge-lände nicht gestattet. Wertgegenstände (Schmuck, größere Geldbeträge o.ä.) sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Für einen Verlust oder Diebstahl kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
Fehlt ein Schüler aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit), so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule. Diese Benachrichtigung muss spätestens am dritten Tag des Fernbleibens der Schule schriftlich und unter Angabe der Begründung vorliegen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Volljährige Schüler begründen ihre Fehlzeit selbst, ebenfalls unter Einhaltung der dreitägigen Frist. Im Falle einer versäumten Klausur ist in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht oder bei Nichteinhaltung der Frist liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor. Fehltage, die aufgrund schulischer Aktivitäten (Wettbewerbe, Wettkämpfe, Exkursionen) außerhalb des Regelunterrichts zustande kommen, gelten nicht als Fehltage. Die vorzeitige Entlassung eines Schülers aus dem Unterricht (i.d.R. im Krankheitsfall) erfolgt durch den unterrichtenden Lehrer über das Sekretariat. Der ausgestellte Entlassungsschein muss unter Wahrung der Dreitagesfrist von dem Erziehungsberechtigten unterschrieben der Schule zurückgereicht werden. Jüngere Schüler (Alter unter 16 Jahren) müssen von einem Erziehungsbe-rechtigten oder dessen volljährigen Beauftragten abgeholt werden.
Für das Einhalten dieser Schul-/Hausordnung übernehmen alle, - Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte die Verantwortung. Deshalb sollen sich auch alle auf entsprechendes Fehlverhalten aufmerksam machen und auf eine Verhaltensänderung hinwirken. Führt dies nicht zum Erfolg, so sind entsprechende Erziehungs- und Ord-nungsmaßnahmen einzuleiten. Erziehungsmaßnahmen im Sinne des § 62 (2), SchulG für das Land Berlin, können nach Festlegung durch die Klassenkonferenz auf dem Zeugnis ver-merkt werden, Ordnungsmaßnahmen gem. § 63 werden auf dem Zeugnis vermerkt. Als weitere Erziehungsmaßnahmen, auch neben den Ordnungsmaßnahmen, können als Sanktionen Aufgaben auferlegt werden, die für die Schulgemeinschaft von Vorteil sind. Bei Straftaten wird grundsätzlich Anzeige erstattet.
Diese Schulordnung (einschließlich der Turnhallenordnung s.u.) tritt am 1. August 2006 in Kraft. Sie wird jedem Schüler und seinem Erziehungsberechtigten sowie jedem Lehrer ausgehändigt. Der Klassenlehrer bespricht am Schuljahresanfang den Inhalt dieser Ordnung mit seiner Klasse. Diese Besprechung wird im Klassenbuch vermerkt. Die Aushändigung, Besprechung und Anerkennung der Schul- und Hausordnung werden durch Unterschrift bestätigt. Für neu eintretende Schüler sind Aushändigung und Unterschriftsleistung Teil des Aufnahmeverfahrens an der Schule.
1 Im Text der Schul-und Hausordnung werden geschlechtsneutral Schülerinnen und
Schüler als Schüler und Lehrerinnen und Lehrer als Lehrer bezeichnet
2 s.a. Turnhallenordnung im Anschluss an die Schul-und Hausordnung